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02.04.2020
Beitragsforderungen und Vereinsaustritt
Können Mitglieder Beiträge zurückfordern und zurückhalten und rechtfertigt die Coronakrise einen sofortigen Vereinsaustritt?

Thema Beiträge

Die Beitragspflicht der Mitglieder ergibt sich aus der Mitgliedschaft. Beiträge sind kein Entgelt für bestimmte Leistungen des Vereins. Die Rechtsprechung hat deswegen eine Rückzahlungspflicht von Mitgliedsbeiträgen auch bei fristloser Kündigung aus wichtigem Grund überwiegend verneint.

Kann ein Verein wegen der behördlichen Verbote seinen Betrieb nicht aufrechterhalten, entsteht daraus kein Recht auf Rückforderung von Beiträgen oder die Zurückbehaltung fälliger Beitragszahlungen.

Ein Vereinsmitglied kann die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen grundsätzlich nicht mit der Begründung verweigern, es sei in seinen Mitgliedsrechten verletzt worden.
Auch ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 Abs. 1 BGB scheidet aus. Die aufgrund des Mitgliedschaftsverhältnisses geschuldeten Geldleistungen können nicht mit der Begründung verweigert werden, der Vorstand oder sonstige Vereinsorgane hätten ihre Pflichten nicht erfüllt. Denn der Verein ist zur Erfüllung des Vereinszwecks darauf angewiesen, über die laufenden Zahlungen der Mitgliedsbeiträge die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel zu erhalten (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22.08.2019, 3 U 151/17).

Thema Vereinsaustritt während der Coronakrise

Zunächst gilt: Ein fristloser Vereinsaustritt ist nur aus wichtigem Grund möglich. Das Verbleiben im Verein muss für das Mitglied unzumutbar sein. Unzumutbar sind hier i.d.R. nur die Beitragszahlungen, weil meist keine anderen Pflichten gegenüber dem Verein bestehen.

Entfallen die Leistungen, die der Verein seinen Mitgliedern anbietet, kann das grundsätzlich ein Grund für eine fristlose Kündigung der Mitgliedschaft sein. Da die entsprechenden Veranstaltungen aber behördlich untersagt sind, hat der Verein kein Verschulden.

Auch aktuell kommt also in aller Regel nur eine ordentliche (fristgemäße) Kündigung in Frage.

Quelle: www.vereinsknowhow.de