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- Förderung für Sportstättenbau: Voranträge für 2027 bis zum 1. Juli einreichen
Für die Förderung von Sportstättenbauprojekten über die Förderrichtlinie A5 „Sportstättenbau“ des Landessportbundes Brandenburg müssen Voranträge für das Jahr 2027 bis spätestens 1. Juli 2026 beim Kreissportbund Teltow-Fläming e.V. eingereicht werden.
Welche Maßnahmen können gefördert werden?
Über die Förderrichtlinie A5 können zahlreiche Maßnahmen an vereinseigenen oder gepachteten Sportanlagen und Vereinsräumen unterstützt werden. Dazu gehören beispielsweise energiesparende Maßnahmen an Sportanlagen und Vereinsgebäuden, Modernisierungen von Heizungs- und Sanitäranlagen, die Erneuerung von Fenstern oder Wärmedämmungen, Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit, Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen sowie Neu- und Erweiterungsbauten bei nachgewiesenem Bedarf.
Auch Planungsleistungen und bestimmte Erstausstattungen können im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme berücksichtigt werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt grundsätzlich bis zu 80 Prozent der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung ist jedoch auf maximal 50.000 Euro begrenzt. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten sind grundsätzlich auf maximal 100.000 Euro begrenzt.
Wichtig ist: Die Förderung wird jeweils zur Hälfte als nicht rückzahlbarer Zuschuss und als zinsloses Darlehen gewährt. Die maximale Förderung von 50.000 Euro setzt sich somit aus 25.000 Euro Zuschuss und 25.000 Euro zinslosem Darlehen zusammen. Das Darlehen wird grundsätzlich für zehn Jahre zinslos gewährt.
Rechenbeispiel
Ein Sportverein plant die Sanierung seines Vereinsheims. Die anerkannten zuwendungsfähigen Kosten betragen 100.000 Euro.
Da die Förderung auf maximal 50.000 Euro begrenzt ist, erhält der Verein die maximale Förderung. Diese besteht aus 25.000 Euro nicht rückzahlbarem Zuschuss und 25.000 Euro zinslosem Darlehen.
Die verbleibenden 50.000 Euro müssen durch Eigenmittel, kommunale Zuschüsse, Sponsoring oder weitere Finanzierungsbausteine gedeckt werden.
Für den Verein ist dabei wichtig: Kurzfristig müssen die nicht durch die Förderung abgedeckten Kosten finanziert werden. Langfristig ist außerdem zu berücksichtigen, dass das Darlehen zurückgezahlt werden muss. Der dauerhaft beim Verein verbleibende Zuschuss beträgt in diesem Beispiel 25.000 Euro.
Wichtige Voraussetzungen
Förderfähig sind grundsätzlich nur Vorhaben, die noch nicht begonnen wurden. Zudem muss die Gesamtfinanzierung des Projekts gesichert sein und ein sportfachlicher Bedarf nachgewiesen werden. Antragsberechtigt sind Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund Brandenburg sind.
Jetzt frühzeitig Kontakt aufnehmen
Die Erfahrung zeigt, dass die Vorbereitung von Sportstättenbauprojekten häufig mehr Zeit in Anspruch nimmt als zunächst erwartet. Neben der Projektplanung sind unter anderem Kostenberechnungen, Finanzierungsnachweise sowie Nutzungs- oder Eigentumsnachweise erforderlich.
Der Kreissportbund Teltow-Fläming empfiehlt daher allen Vereinen mit geplanten Bau- oder Sanierungsmaßnahmen, frühzeitig Kontakt aufzunehmen und die Fördermöglichkeiten zu prüfen.
Die Förderrichtlinie, Antragsunterlagen und weitere Informationen stellt der Landessportbund Brandenburg auf seiner Internetseite zur Verfügung:
Förderrichtlinie A5 Sportstättenbau
Landessportbund Brandenburg – Sportstättenbau (A5)
