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12.05.2025
Kreissportbund positioniert sich im Ausschuss zur Nutzung kreislicher Sporthallen
Ausschusssitzung vom 08. Mai 2025 – kleiner Fortschritt, aber keine tragfähige Lösung

Am 08. Mai 2025 stand im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport des Landkreises Teltow-Fläming die Nutzung der kreislichen Sporthallen am Wochenende im Fokus. Anlass waren zwei zentrale Vorlagen:

  • die Petition „Teltow-Fläming will Sport machen – Jetzt den Vereinen das Training am Wochenende erlauben!“
  • sowie der Antrag der Fraktion SPD/Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung der Hallensatzung.

Der Kreissportbund Teltow-Fläming brachte im Rahmen der Sitzung einen Redebeitrag ein und forderte erneut eine klare, gerechte und praxisnahe Regelung zur Nutzung freier Hallenzeiten – insbesondere für den Übungsbetrieb in Sportvereinen. Im Mittelpunkt standen dabei die Bedürfnisse von Nachwuchsteams, die Verlässlichkeit in der Trainingsplanung und die strukturelle Gleichbehandlung von Übungs- und Wettkampfbetrieb.

Ausschuss folgt Variante der Verwaltung

Im Ergebnis sprach sich der Ausschuss mehrheitlich für Variante 1 der Verwaltungsvorlage aus.
Diese sieht vor, dass der Übungsbetrieb an Wochenenden grundsätzlich nachrangig gegenüber dem Wettkampfbetrieb behandelt wird und nur dann ermöglicht wird, wenn keine Wettkämpfe angesetzt sind, ausreichend Personal zur Verfügung steht und die Halle nicht in ein Schulgebäude integriert ist.

Eine strukturelle Öffnung oder eine Neufassung der Hallensatzung wurde nicht beschlossen.

Aus Sicht des Kreissportbundes stellt diese Entscheidung zwar einen ersten Schritt dar – sie löst jedoch nicht die grundlegenden Herausforderungen, mit denen viele Vereine konfrontiert sind. Der Bedarf an verlässlichen Trainingszeiten bleibt hoch, insbesondere im Kinder- und Jugendsport.

Einzelfall mit Signalwirkung: Nutzungsuntersagung gegenüber einem Sportverein im Landkreis

Im Rahmen der Sitzung wurde auch ein konkreter Fall thematisiert, der beispielhaft aufzeigt, wie unterschiedlich Regelungen zur Hallennutzung derzeit ausgelegt werden können:
Einem Sportverein im Landkreis wurde die Nutzung einer kreislichen Sporthalle aufgrund angeblicher Schäden untersagt – ohne dokumentierten Nachweis und ohne Beteiligung des Vereins am Verfahren.

Der Kreissportbund hat hierzu im Ausschuss eine öffentliche Anfrage eingebracht. Der Vorgang verdeutlicht, wie groß die Interpretationsspielräume bei der Anwendung der aktuellen Hallensatzung sind – insbesondere bei Fragen der Haftung, der Nutzungsaussetzung und der Kommunikation zwischen Verwaltung und Sportorganisationen.

Der KSB bleibt dran

Als Interessenvertretung der Sportvereine im Landkreis wird der Kreissportbund Teltow-Fläming den weiteren Verlauf aktiv begleiten. Unser Ziel bleibt eine klare, rechtssichere und sportfreundliche Ausgestaltung der Hallennutzung – für Schule und Verein, für Wettkampf und Übungsbetrieb, für alle Altersgruppen.