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10.07.2025
Kreistagsbeschluss zur temporären Hallenöffnung – Hintergründe und Auswirkungen
In seiner Sitzung am 23. Juni 2025 hat der Kreistag Teltow-Fläming zwei Tagesordnungspunkte mit unmittelbarem Bezug zur Nutzung von Sporthallen in Trägerschaft des Landkreises durch Vereine behandelt.

Unter anderem wurde eine temporäre Öffnung einzelner kreiseigener Hallen an Wochenenden beschlossen. Diese Entscheidung basiert auf Vorlagen der Kreisverwaltung.

Als Kreissportbund begrüßen wir grundsätzlich jede Maßnahme, die den Zugang von Vereinen zur kommunalen Sportinfrastruktur verbessert. Gleichzeitig ist es unsere Aufgabe, Entwicklungen einzuordnen und auf bestehende Einschränkungen hinzuweisen, besonders dann, wenn sie sich nachhaltig auf den Sportbetrieb im Landkreis auswirken.

Was wurde beschlossen?

Der Kreistag hat auf Grundlage der Beschlussvorlage B-7-5645/25-I entschieden:

  • Nur kreiseigene Hallen, die räumlich vom Schulgebäude getrennt sind, dürfen im ersten Schulhalbjahr 2025/2026 an Wochenenden für den Übungsbetrieb genutzt werden.
  • Kein Übungsbetrieb, wenn Wettkämpfe stattfinden oder das vorhandene Personal (z. B. Hallenwarte) nicht zur Verfügung steht.
  • Eine zusätzliche personelle Ausstattung ist nicht vorgesehen.
  • Die Nutzung kann jederzeit untersagt werden, wenn schulische Interessen betroffen sind.

Die Entscheidung basiert auf der Informationsvorlage I-7-5621/25-I, in der zwei Umsetzungsvarianten geprüft wurden.

Eine umfassendere Öffnung mit zusätzlichem Personal wurde aus Kostengründen verworfen. Stattdessen folgt die beschlossene Regelung der Einschätzung vieler Schulleitungen, wonach:

  • eine unbeaufsichtigte Nutzung nicht möglich ist,
  • Hallen in Schulgebäuden aus Sicherheits- und Schließtechnikgründen nicht freigegeben werden sollen,
  • und der personelle Mehraufwand für Hausmeister und Verwaltung nicht zumutbar sei.

Was bedeutet das konkret für die Sportvereine?

Auch wenn von einer „Öffnung“ gesprochen wird, müssen die praktischen Auswirkungen realistisch eingeordnet werden:

  • Zahlreiche kreiseigene Hallen bleiben faktisch ausgeschlossen, da sie sich innerhalb von Schulgebäuden befinden.
  • Nach Darstellung der Verwaltung ist eine außerschulische Nutzung dieser Hallen aus Sicherheits- und Organisationsgründen kritisch zu bewerten.
  • Zwar bezieht sich der Beschluss formal nur auf Wochenenden, die Formulierungen in der Vorlage lassen jedoch offen, ob diese Haltung künftig auch für Wochentage gelten könnte.
  • Nach einer internen Erhebung des KSB wären acht von zwölf bis dreizehn Hallen im Landkreis betroffen.
  • Eine konkrete Hallenliste liegt bislang nicht vor. Wir haben angeregt, dass diese im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport von der Verwaltung vorgelegt wird.

Unsere Einordnung als Kreissportbund

Wir respektieren die Entscheidung des Kreistages und danken den politischen Vertreterinnen und Vertretern für die sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema.

Gleichzeitig möchten wir betonen:

  • Die beschlossene Maßnahme basiert auf einer bereits stark eingeschränkten Verwaltungsvorlage.
  • Eine Öffnungsvariante mit zusätzlichen Ressourcen wurde aus Kostengründen verworfen, ohne Alternativen wie Drittvergabe, digitale Zugangssysteme oder gestaffelte Öffnungszeiten ernsthaft zu prüfen.
  • Viele der genannten Herausforderungen wären lösbar, wenn sie als gemeinsame Aufgabe von Verwaltung, Schulen und Sportorganisationen verstanden würden.

Besonders kritisch sehen wir, dass die Verwaltung perspektivisch keine Nutzung von Hallen in Schulgebäuden für außerschulische Zwecke mehr vorsehen will.

Das löst Zielkonflikte ausschließlich zu Lasten des Vereinssports, obwohl Bewegung, Ehrenamt und Nachwuchsförderung ebenfalls öffentliche Interessen sind.

Der Kreissportbund Teltow-Fläming vertritt als größte zivilgesellschaftliche Bewegung der Region 185 Mitgliedsvereine mit über 23.000 Mitgliedern. Einschränkungen wie die beschlossene Regelung wirken sich damit nicht nur auf einzelne Sportangebote aus, sondern auf einen erheblichen Teil des gesellschaftlichen Lebens im Landkreis.

Verbindung zur Stellungnahme der Kreisverwaltung vom 29.07.2025

Einige dieser Punkte, insbesondere die Begründung mit Sicherheitsaspekten, Personalengpässen und der freiwilligen Natur der Sportförderung, finden sich auch in der offiziellen Stellungnahme der Kreisverwaltung wieder.
Unsere ausführliche Einordnung dazu finden Sie hier:
Zur Analyse der Stellungnahme vom 29.07.2025

Weiterführende Informationen

Eine vertiefte juristische Betrachtung zur Rolle von § 99 BbgSchulG und den rechtlichen Spielräumen bei der Hallennutzung finden Sie hier:
§ 99 BbgSchulG – rechtlicher Rahmen und Spielräume bei der Hallennutzung