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- Nutzung kreislicher Sporthallen: Stellungnahme der Kreisverwaltung – Einordnung des KSB
Hintergrund der Stellungnahme
Am 29.07.2025 hat die Kreisverwaltung Teltow-Fläming öffentlich zur Nutzung der kreislichen Sporthallen Stellung genommen.
Auslöser sind Fragen und Diskussionen rund um die aktuelle Hallensituation, insbesondere den Zugang für Sportvereine, den Personalmangel sowie die Beschlüsse des Kreistages zur Wochenendöffnung.
Kernaussagen der Verwaltung – kurz zusammengefasst
- Kein Leerstand: 64 Vereine trainieren derzeit in den Hallen.
- Bestandsnutzungen bleiben bestehen: Vorhandene Genehmigungen gelten bis auf Widerruf weiter.
- Neue Anträge werden derzeit nicht bearbeitet: Grund: Personalmangel und Haushaltssperre.
- Eingeschränkte Feriennutzung: Wartung, Reinigung und Urlaubszeiten der Hallenwarte.
- Wochenendöffnung: Ab Schuljahresbeginn ist ein Bedarfs- und Antragsverfahren angekündigt.
- Schulsporthallen und Freiwilligkeit: Hallen seien primär für den Schulsport; Sportförderung ist eine freiwillige Aufgabe des Landkreises.
Politischer Kontext und Beschlusslage
Der Kreistag hat am 23.06.2025 eine temporäre Wochenendöffnung beschlossen – allerdings nur für Hallen, die räumlich vom Schulgebäude getrennt sind und nur, wenn kein Wettkampfbetrieb stattfindet und Personal verfügbar ist.
Eine weitergehende Öffnung mit zusätzlichem Personal wurde aus Kostengründen nicht beschlossen.
Rechtlicher Rahmen zur Hallennutzung
Nach § 99 Abs. 4 BbgSchulG dürfen Schulsporthallen für Vereine genutzt werden, wenn schulische Interessen (z. B. Unterricht, Schulfriede) nicht beeinträchtigt werden.
Das Gesetz verbietet eine Vereinsnutzung nicht – es erfordert eine Abwägung im Einzelfall.
Pauschale Ausschlüsse ganzer Hallenkategorien (z. B. „alle Hallen in Schulgebäuden“) sind rechtlich zweifelhaft.
Ausführlich erklärt in unserem Beitrag: „§ 99 BbgSchulG – kein Verbot, aber ein Spielraum“.
Unsere Einordnung
Wir nehmen positiv zur Kenntnis, dass die Verwaltung in ihrer Stellungnahme betont, den Sport bewusst zu fördern – trotz der formalen Freiwilligkeit dieser Aufgabe.
Freiwilligkeit darf jedoch nicht als Argument für dauerhafte Einschränkungen genutzt werden, sondern sollte Gestaltungsspielraum für sportfreundliche Lösungen sein.
Unsere Position dazu: Sport als freiwillige Aufgabe – warum das nicht das letzte Wort sein darf.
Ausblick und weiteres Vorgehen
- Zum Schuljahresbeginn startet das angekündigte Bedarfsverfahren für die Wochenendöffnung.
- Wir setzen uns dafür ein, dass der Kreissportbund als größte zivilgesellschaftliche Organisation der Region verbindlich in den Prozess eingebunden wird.
- Parallel suchen wir den Austausch mit politischen Vertreterinnen und Vertretern, um den Gesamtbedarf des Vereinssports sichtbar zu machen.
Was Vereine jetzt tun können
- Bestandszeiten sichern: Bestehende Genehmigungen weiter nutzen und Änderungen sofort der Verwaltung melden.
- Bedarf dokumentieren: Auch neue oder erweiterte Bedarfe frühzeitig schriftlich formulieren und an KSB + Verwaltung senden.
- Wochenendbedarf prüfen: Machbarkeit intern klären und in die kommende Abfrage einbringen.
- Rückmeldung an den KSB: Wir bündeln die Bedarfe und vertreten sie gegenüber Verwaltung und Politik.
