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20.05.2025
Sport im Ganztag – Vereine jetzt aufstellen für 2026!
Ab dem 1. August 2026 tritt der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Grundschulkinder bundesweit in Kraft.

Auch im Land Brandenburg wird der schulische Ganztag ausgebaut und Sportvereine sind als Kooperationspartner ausdrücklich erwünscht.

Der Kreissportbund Teltow-Fläming unterstützt seine Mitgliedsvereine dabei, sich frühzeitig auf diese Veränderungen einzustellen und die eigenen Angebote im schulischen Ganztag zu verankern.

Warum ist das wichtig für Vereine?

  • Ganztag kommt, mit oder ohne Sport. Wer sich nicht positioniert, wird möglicherweise nicht eingebunden.
  • Sportvereine leisten einen wertvollen Beitrag zur Bildung, durch Bewegung, Soziallernen und Gesundheitsförderung.
  • Schulen sind offen für Kooperationen, aber es fehlt oft an Strukturen, Ansprechpartnern und Erfahrung.

Was ändert sich ab 2026?

  • Bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Grundschüler:innen
  • Schulträger sind verantwortlich, häufig im Zusammenspiel mit externen Partnern
  • Sportvereine gelten als Bildungspartner auf Basis der Rahmenvereinbarung zwischen Land Brandenburg und LSB
  • Anforderungen an Qualität, Verlässlichkeit und Absicherung steigen deutlich

Was sind die Rahmenbedingungen im Ganztag?

Damit Sportvereine erfolgreich und rechtskonform mit Schulen im Ganztag kooperieren können, sind folgende Rahmenbedingungen relevant:

  1. Rechtliche Grundlage
  • Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Brandenburg und dem Landessportbund Brandenburg e.V.
    → regelt Inhalte, Zuständigkeiten und Qualitätsstandards
  • Ganztagsangebote gelten in der Regel als schulische Veranstaltungen
    → Dienstaufsicht durch die Schulleitung, Schulunfallversicherung greift
  1. Personal & Qualifikation
  • Übungsleiter:innen benötigen mindestens eine gültige C-Lizenz oder vergleichbare Qualifikation
  • Die eingesetzten Personen müssen zuverlässig, pädagogisch geeignet und nachmittags verfügbar sein
  1. Finanzierung & Vergütung
  • Honorare werden aus Schulmitteln oder Vereinsmitteln gezahlt
  • Verbindliche Absprachen im Kooperationsvertrag sind notwendig
  • Fördermittel sind teils vorhanden, jedoch nicht flächendeckend oder dauerhaft gesichert
  1. Räumliche Bedingungen
  • Schulräume und -geräte sollen genutzt werden, sofern verfügbar
  • Auch Vereinsräume sind möglich, wenn fußläufig erreichbar und mit der Schule abgestimmt
  1. Kooperationsvertrag
  • Grundlage ist ein schriftlicher Vertrag mit der Schule
  • Enthalten: Zeiten, Inhalte, Dauer (mind. ein Schuljahr), Honorarregelung, Zuständigkeiten

Wie hilft der KSB Teltow-Fläming?

Wir unterstützen Sportvereine bei:

  • der Einordnung der Rahmenbedingungen
  • der Beratung zur Zusammenarbeit mit Schulen
  • dem Aufbau geeigneter Angebotsstrukturen
  • der Klärung von Fragen zur Finanzierung, Versicherung und Qualifikation

Eine direkte Vermittlung an Schulen ist derzeit nicht möglich, wir beraten jedoch gern zur strukturierten Anbahnung von Kooperationen.

Jetzt informieren und aktiv werden!

Wer sich rechtzeitig vorbereitet, kann als verlässlicher Partner im Ganztag auftreten und langfristig davon profitieren.

Kontakt zur Geschäftsstelle