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- Sportförderung ab 2027: Das ändert sich bei der Antragstellung
Inzwischen liegen erste konkrete Informationen zur Antragstellung vor.
Besonders erfreulich ist dabei: Die kommunizierbare jährliche Sportförderung steigt von bisher 90.000 Euro auf künftig 160.000 Euro. Der Kreissportbund Teltow-Fläming (KSB TF) bewertet diese Entwicklung als großen Erfolg für den organisierten Sport im Landkreis.
Die bisherige Sportförderrichtlinie läuft zum 31. Dezember 2026 aus. Die Förderung sportbezogener Vorhaben erfolgt ab 2027 zunächst auf Grundlage der „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für gemeinnützige Zwecke“ des Landkreises Teltow-Fläming.
Neues Antragsformular
Sportvereine verwenden künftig das allgemeine Formular „Antrag auf Gewährung von Zuwendungen des Landkreises Teltow-Fläming nach der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für gemeinnützige Zwecke“. Im Antrag ist der Förderbereich „Sport“ auszuwählen.
Antragstellung und Fristen
Die Förderanträge sind künftig an das Büro der Landrätin des Landkreises Teltow-Fläming zu richten. Dort erfolgt zunächst eine formale Prüfung der Unterlagen. Anschließend werden die Anträge an den zuständigen Fachbereich zur weiteren Prüfung weitergeleitet.
Die bekannten Antragstermine bleiben bestehen:
- 15. März für Maßnahmen im zweiten Halbjahr des laufenden Jahres
- 15. September für Maßnahmen im ersten Halbjahr des Folgejahres
Für Vorhaben im ersten Halbjahr 2027 ist damit der 15. September 2026 der nächste Antragstermin.
Eigenanteil künftig mindestens fünf Prozent
Nach Mitteilung des Amtes für Bildung, Kultur und Sport ist bei Förderanträgen aus dem Bereich Sport künftig ein Eigenanteil von mindestens 5 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben vorzusehen.
Damit reduziert sich der bisher nach der Sportförderrichtlinie erforderliche Eigenanteil von 30 Prozent deutlich.
Was kann gefördert werden?
Grundsätzlich können weiterhin sehr unterschiedliche sportbezogene Vorhaben unterstützt werden. Förderfähig sind unter anderem Organisationskosten, Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, Investitionen in bauliche Anlagen, Erst- und Ersatzbeschaffungen sowie projektbezogene Personal-, Honorar-, Helfer- oder Schiedsrichterkosten. Die Mindestförderung beträgt 400 Euro.
Mit einer Maßnahme darf grundsätzlich erst nach der Förderentscheidung begonnen werden. Im Antragsformular kann jedoch gleichzeitig ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden.
Sportförderung wird deutlich ausgeweitet
Der KSB TF kann gegenüber seinen Mitgliedsvereinen künftig mit einer jährlichen Sportförderung von 160.000 Euro kommunizieren. Gegenüber dem bisherigen Ansatz von 90.000 Euro bedeutet dies eine deutliche Erhöhung und ein starkes Signal für die Sportvereine im Landkreis.
Der KSB TF bewertet diese Entwicklung als wichtigen Erfolg für den organisierten Sport in Teltow-Fläming. In den vergangenen Monaten hatte der Kreissportbund wiederholt auf die Bedeutung einer auskömmlichen Sportförderung hingewiesen und die Interessen der Sportvereine gegenüber Politik und Verwaltung eingebracht.
Gleichzeitig soll der KSB TF weiterhin in die sportfachliche Bewertung der Förderanträge eingebunden werden und an der Ausgestaltung des neuen Förderverfahrens mitwirken.
Kinderschutz weiterhin in Abstimmung
Die konkrete Berücksichtigung des Themas Kinderschutz im neuen Förderverfahren befindet sich weiterhin in verwaltungsinterner Abstimmung. Sobald hierzu weitere verbindliche Informationen vorliegen, werden wir unsere Mitgliedsvereine informieren.
Beratung durch den KSB TF
Bei Fragen zur sportfachlichen Einordnung eines Vorhabens oder zur Antragstellung können sich unsere Mitgliedsvereine gerne an die Geschäftsstelle des KSB TF wenden.
Wir empfehlen unseren Mitgliedsvereinen, sich bei Unsicherheiten möglichst frühzeitig vor Antragstellung mit uns in Verbindung zu setzen. Gerade durch das neue Formular und die veränderte Verfahrensgrundlage kann eine rechtzeitige Abstimmung hilfreich sein.
Weiterführende Informationen
Unser erster Artikel zur geplanten Ausweitung der Sportförderung:
Den Antrag, die Mittelanforderung sowie die geltende Richtlinie stellt der Landkreis unter folgendem Link zur Verfügung:
