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- Wichtige Hinweise zur Aufsichtspflicht in Sportvereinen – Aktuelles BGH-Urteil
Hintergrund des Urteils
Auf einer Klassenfahrt nach London verstarb eine 13-jährige Schülerin mit Diabetes Typ 1 aufgrund einer Überzuckerung. Die begleitenden Lehrerinnen gaben an, nichts von der Erkrankung gewusst zu haben. Allerdings war die Krankheit in den Schulakten dokumentiert, und es gab Hinweise von Mitschülern, die unbeachtet blieben.
Der BGH bestätigte die Verurteilung der Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen. Das Urteil stellt klar: Wer Verantwortung für Minderjährige übernimmt, muss sich aktiv über deren gesundheitliche Risiken informieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Was bedeutet das für Sportvereine?
Auch bei sportlichen Veranstaltungen, Trainingslagern, Wettkampffahrten und Feriencamps tragen Vereinsverantwortliche eine erhebliche Aufsichtspflicht. Um rechtliche Risiken zu minimieren und die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten, sollten folgende Maßnahmen getroffen werden:
- Gesundheitsinformationen einholen: Vor jeder Veranstaltung müssen relevante Vorerkrankungen und Notfallkontakte der Teilnehmer schriftlich abgefragt werden.
- Notfallpläne definieren: Klare Abläufe für medizinische Notfälle müssen festgelegt und allen Verantwortlichen bekannt gemacht werden.
- Schulungen für Betreuer: Trainer und Aufsichtspersonen sollten wissen, wie sie in einem medizinischen Notfall reagieren müssen.
- Dokumentation sicherstellen: Relevante Informationen zu gesundheitlichen Besonderheiten müssen zugänglich, aber vertraulich behandelt werden.
Dieses Urteil zeigt deutlich, dass eine Verletzung der Aufsichtspflicht schwerwiegende Konsequenzen haben kann. Wir empfehlen allen Vereinen, ihre internen Abläufe in Bezug auf die Aufsichtspflicht zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Für weitere Informationen könnt ihr die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs einsehen: BGH Pressemitteilung Nr. 006/2025