Kreissportbund Teltow-Fläming

Jugendhilfeausschuss

2024 ist der Kreissportbund erstmals seit Bestehen vom Kreistag als stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss gewählt worden. Die Wahlperiode ist von 2024 bis 2029.

Der Jugendhilfeausschuss (JHA) ist ein zentrales Gremium der öffentlichen Jugendhilfe in Deutschland. Seine Hauptaufgaben umfassen:

Koordination und Planung: Der JHA koordiniert die Jugendhilfe und plant Maßnahmen zur Unterstützung junger Menschen und ihrer Familien.

  • Beschlussrecht: Er hat das Recht, in Angelegenheiten der Jugendhilfe Beschlüsse zu fassen, die von der Vertretungskörperschaft bereitgestellten Mitteln abhängen.
  • Erörterung von Problemlagen: Der Ausschuss diskutiert aktuelle Herausforderungen und entwickelt Vorschläge zur Verbesserung der Jugendhilfe.

Die Mitglieder setzen sich aus Vertretern der öffentlichen und freien Jugendhilfe zusammen.

Der Jugendhilfeausschuss wird in der Regel durch die Vertretungskörperschaft des öffentlichen Trägers gewählt, meist im Zuge der Kreistagswahl.

Die Zusammensetzung erfolgt nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuches (SGB VIII):

Stimmberechtigte Mitglieder: 3/5 der Stimmen entfallen auf Mitglieder der Vertretungskörperschaft oder von ihr gewählte Personen mit Erfahrung in der Jugendhilfe.

Vertreter der freien Träger: 2/5 der Stimmen kommen von Personen, die auf Vorschlag anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gewählt werden.

Unterausschuss Jugendhilfeplanung

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung ist ein spezialisiertes Gremium, das vom Jugendhilfeausschuss gebildet wird, um die Jugendhilfeplanung gezielt vorzubereiten und zu unterstützen. Seine Hauptmerkmale und Aufgaben sind:

  • Zielsetzung: Er dient der gezielten Vorbereitung fachlicher Entscheidungen im Rahmen der Jugendhilfeplanung und fungiert als Bindeglied zwischen dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung.
  • Zusammensetzung: Der Unterausschuss besteht in der Regel aus einer begrenzten Anzahl von Mitgliedern, darunter gewählte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie Vertreter relevanter Ämter und Arbeitsgemeinschaften.
  • Aufgabenbereiche: Er befasst sich mit Themen wie Kindergartenbedarfsplanung, Spielplatzbedarfen und -gestaltungen sowie Belangen der Jugendarbeit.
  • Funktion: Der Unterausschuss berät im kleineren Kreis und bereitet Entscheidungshilfen für den Jugendhilfeausschuss vor.
  • Arbeitsweise: Er tagt regelmäßig, oft in Abstimmung mit den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses, und arbeitet nach einer vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Geschäftsordnung.

Durch seine spezialisierte Ausrichtung ermöglicht der Unterausschuss Jugendhilfeplanung eine vertiefte Auseinandersetzung mit Planungsfragen der Jugendhilfe und unterstützt so die Arbeit des Jugendhilfeausschusses.

Vorstand LAG RUND um die Flaeming-Skate e.V.

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) "Rund um die Flaeming-Skate" ist für verschiedene Aspekte der ländlichen Entwicklung im Landkreis Teltow-Fläming zuständig:

  1. Hauptaufgaben
  • Unterstützung und Steuerung regionaler Entwicklungsprozesse
  • Anlaufstelle für Projektideen und Förderanträge im Rahmen der ländlichen Entwicklung
  • Vernetzung verschiedener Themen und Akteure in der Region
  • Initiierung und Umsetzung eigener Projekte

 

  1. Entwicklungsziele

Die LAG konzentriert sich auf folgende Schwerpunkte:

  • Förderung der regionalen Wirtschaft und Wertschöpfung
  • Weiterentwicklung des Tourismus und der touristischen Infrastruktur
  • Verbesserung der Lebensqualität, Kultur und Bildung
  • Stärkung von Vernetzung und Marketing
  • Entwicklung des Naturraums und der Dörfer

 

  1. Fördermöglichkeiten

Die LAG unterstützt eine breite Palette von Projekten, darunter:

  • Dörfliches Handwerk und Gewerbe
  • Barrierefreier Tourismus
  • Erhalt ortsbildprägender Gebäude
  • Freizeitstätten für Kinder und Jugendliche
  • Sportvereinsprojekte
  • Mehrgenerationenprojekte
  • Touristische Infrastruktur und innovative Angebote

Bei der Auswahl von Förderprojekten legt die LAG besonderen Wert auf den Erhalt oder die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum.

 

  1. Entscheidungsprozess

In der LAG entscheiden Akteure aus verschiedenen Bereichen gemeinsam über die Verwendung der Fördermittel, darunter Vertreter aus:

  • Vereinen und Verbänden
  • Unternehmen und Landwirtschaft
  • Politik
  • Bürgerschaft

Durch diesen partizipativen Ansatz soll die lokale Eigenverantwortung gestärkt und die endogenen Entwicklungspotenziale der Region mobilisiert werden.

Steuerungsgruppe Kinderschutz

Eine Steuerungsgruppe Kinderschutz ist ein wichtiges Gremium im Rahmen des Netzwerks Kinderschutz und hat folgende Hauptmerkmale und Aufgaben:

  • Funktion: Sie dient als administrative Ebene des Netzwerks Kinderschutz und ist die Basis für den qualitativen Fachaustausch auf Verwaltungsebene.
  • Zusammensetzung: Die Gruppe besteht in der Regel aus Vertretern der Verwaltungsebene, die mit den notwendigen Kompetenzen und Befugnissen ausgestattet sind, um steuernd tätig sein zu können.
  • Aufgaben: Steuerung der Umsetzung und Fortschreibung des Rahmenkonzepts "Kinderschutz und Frühe Hilfen"
    • Festlegung von Zielen und Schwerpunktaufgaben zur Verbesserung des Kinderschutzes
    • Entwicklung und Koordination von Verfahrensprozessen und Kooperationsstrukturen
    • Reflexion und Management von Wissen über Angebote und Bedarfe im Kinderschutz
  • Strategische Ausrichtung: Die Gruppe ist verantwortlich für die Entwicklung kurz- und mittelfristiger Ziele zur Förderung und Verbesserung des Kinderschutzes, unter besonderer Beachtung der "Frühen Hilfen".
  • Qualitätssicherung: Sie steuert die Qualitätsentwicklung und -sicherung im Bereich Kinderschutz.

Die Steuerungsgruppe Kinderschutz spielt somit eine zentrale Rolle bei der Koordination und strategischen Ausrichtung der Kinderschutzaktivitäten in einer Kommune oder einem Landkreis.

AG 78

Die AG 78 ist eine Arbeitsgemeinschaft, die auf Grundlage des § 78 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) gebildet wird. Hier sind die wichtigsten Punkte zur AG 78:

  1. Zweck und Aufgaben
  • Die AG 78 dient der Koordination und Vernetzung zwischen öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe.
  • Ziel ist es, geplante Maßnahmen und Angebote aufeinander abzustimmen und zu ergänzen.
  • Sie bietet eine Plattform für fachlich-inhaltliche Diskussionen und die Abstimmung von Einrichtungen, Maßnahmen und Veranstaltungen.

 

  1. Zusammensetzung
  • Vertreter des öffentlichen Jugendhilfeträgers (in der Regel das Jugendamt)
  • Anerkannte freie Träger der Jugendhilfe
  • Träger geförderter Maßnahmen

 

  1. Rechtliche Grundlage
  • 78 SGB VIII verpflichtet die öffentlichen Jugendhilfeträger, die Bildung solcher Arbeitsgemeinschaften anzustreben.

 

  1. Organisation
  • Meist gibt es eine Geschäftsordnung, die Zusammensetzung, Aufgaben und Abläufe regelt.
  • Die Geschäftsführung liegt in der Regel beim Jugendamt.
  • Sitzungen finden meist alle 6-8 Wochen statt.

 

  1. Bedeutung
  • Die AG 78 ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit in der Jugendhilfe.
  • Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur Abstimmung und Weiterentwicklung der lokalen Kinder- und Jugendhilfe.
Vorstand Kreis-Kinder- und Jugendring Teltow-Fläming e.V.

Die Aufgaben eines Kreis- Kinder- und Jugendrings sind vielfältig und umfassen mehrere wichtige Bereiche:

  1. Interessenvertretung

Eine der Hauptaufgaben ist die Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen.

Dies beinhaltet:

  • Vertretung im Jugendhilfeausschuss und Unterausschuss Jugendhilfeplanung
  • Lobbyarbeit für die Belange junger Menschen
  • Bündeln und Weiterleiten von Informationen
  • Gespräche mit Politik und Verwaltung
  • Verfassen und Vertreten von Positionen
  • Öffentlichkeitsarbeit für Kinder und Jugendliche

 

  1. Vernetzung und Austausch

Kreisjugendringe fungieren als Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und fördern die Zusammenarbeit:

  • Schaffung eines Forums für Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Mitgliedern
  • Abstimmung von Angeboten und Projekten
  • Vertretung in verschiedenen Gremien (z.B. AG nach § 78 KJHG, lokales Netzwerk Kinderschutz)
  • Kooperation mit anderen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe

 

  1. Aus- und Weiterbildung

Kreisjugendringe unterstützen die Qualifizierung von Ehren- und Hauptamtlichen in der Jugendarbeit:

  • Organisation von Aus- und Weiterbildungen
  • Verantwortung für das Juleica-Antragsverfahren auf Kreisebene

 

  1. Beratung und Unterstützung

Sie bieten Beratung und Hilfestellung in verschiedenen Bereichen:

  • Beantragung von Fördermitteln
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Fachspezifische Aspekte wie Kindeswohlgefährdung oder Vereinsrecht
  • Verleih von Materialien für die Jugendarbeit

 

  1. Trägerschaft und Angebote

Viele Kreisjugendringe sind auch selbst Träger von Einrichtungen und Angeboten:

  • Offene Kinder- und Jugendarbeit in Jugendeinrichtungen
  • Freizeit- und Bildungsangebote
  • Ferienpassaktionen und Zeltlager
  • Projekte zur Umweltbildung oder Medienerziehung
  • Internationale Jugendarbeit

 

  1. Zusammenarbeit mit Schulen

Kreisjugendringe kooperieren oft mit Schulen:

  • Unterstützung von Schülervertretungen
  • Angebote im Bereich Schulsozialarbeit und Ganztagesbildung

 

Durch diese vielfältigen Aufgaben tragen Kreisjugendringe wesentlich zur Förderung und Unterstützung junger Menschen in ihrer Region bei.

AG Sport im Ganztag

Die Arbeitsgruppe "Sport im Ganztag" hat mehrere wichtige Aufgaben und Ziele:

  1. Vorbereitung auf den Rechtsanspruch 2026

Die Arbeitsgruppe bereitet die Sportorganisationen darauf vor, ab 2026 flächendeckend Bewegungs-, Sport- und Spielangebote in der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern anzubieten. Dies ist besonders wichtig, da ab diesem Zeitpunkt ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter besteht.

 

  1. Entwicklung von Konzepten und Rahmenbedingungen

Die Arbeitsgruppe arbeitet an:

  • Der Erstellung verlässlicher Rahmenbedingungen für die sportliche Grundversorgung
  • Der Entwicklung neuer Konzepte, die an regionale Bedingungen angepasst sind
  • Der Ausarbeitung von Rahmenvereinbarungen auf Landesebene mit dem Kultusministerium
  • Der Gestaltung regional angepasster Generalverträge zwischen Schulen und Sportvereinen oder Sportbünden

 

  1. Förderung von Bewegung und Sport im Ganztag

Ein Hauptziel ist es, regelmäßige, möglichst tägliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote in den Ganztagsalltag zu integrieren. Diese Angebote sollen:

  • Die motorische, soziale, emotionale, psychische und kognitive Entwicklung von Kindern positiv beeinflussen
  • Zur ganzheitlichen Bildungsförderung beitragen
  • Gesundheitsförderung, Partizipation und Persönlichkeitsentwicklung unterstützen

 

  1. Qualifizierung und Gewinnung von Engagierten

Die Arbeitsgruppe beschäftigt sich auch mit:

  • Der Entwicklung neuer Qualifizierungsangebote für Engagierte im Bereich Sport im Ganztag
  • Strategien zur Gewinnung weiterer Engagierter für die Durchführung von Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten

 

  1. Vernetzung und Kooperation

Die Arbeitsgruppe fördert die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren, darunter:

  • Sportbünde und Sportvereine
  • Schulorganisationen
  • Sportwissenschaftler
  • Sportlehrerverbände
  • Landesfachverbände

Durch diese vielfältigen Aufgaben trägt die Arbeitsgruppe "Sport im Ganztag" dazu bei, Bewegung, Spiel und Sport als unverzichtbaren Bestandteil der Ganztagsbetreuung zu etablieren und die Qualität der Angebote kontinuierlich zu verbessern.

Begleitausschuss Partnerschaft für Demokratie

Der Begleitausschuss ist ein zentrales Gremium in der "Partnerschaft für Demokratie", einem Förderprogramm zur Stärkung von Demokratie und Vielfalt auf kommunaler Ebene. Hier sind die wichtigsten Aspekte des Begleitausschusses:

  1. Zusammensetzung und Struktur

Der Begleitausschuss setzt sich mehrheitlich aus Vertretern der lokalen Zivilgesellschaft zusammen. Dazu gehören:

  • Repräsentant aus gemeinnützigen Netzwerken und Bündnissen
  • Vertreter der Stadtverwaltung und anderer staatlicher Einrichtungen
  • Mitglieder der Kommunalpolitik

 

  1. Aufgaben und Verantwortlichkeiten

Der Begleitausschuss hat folgende Hauptaufgaben:

  • Entscheidung über die Förderung von Einzelprojekten
  • Entwicklung und nachhaltige Verankerung der Partnerschaft für Demokratie in der lokalen Gesellschaft
  • Festlegung der strategischen Ausrichtung der Partnerschaft
  • Begleitung und Unterstützung bei der Umsetzung der Partnerschaft
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren

 

  1. Finanzielle Aspekte

Dem Begleitausschuss steht in der Regel ein jährliches Budget zur Verfügung, das für die Förderung von Projekten genutzt wird. Dieses Budget wird als Aktions- und Initiativfonds bezeichnet. Die Höhe des Budgets kann je nach Kommune variieren.

 

  1. Arbeitsweise

Der Begleitausschuss tagt regelmäßig, oft mehrmals im Jahr. In diesen Sitzungen werden Projektanträge diskutiert, über Förderungen entschieden und die strategische Ausrichtung der Partnerschaft besprochen.

 

  1. Einbindung in die Gesamtstruktur

Der Begleitausschuss ist Teil einer größeren Struktur innerhalb der Partnerschaft für Demokratie. Er arbeitet eng mit anderen Elementen zusammen, wie:

  • Der Koordinierungs- und Fachstelle
  • Dem federführenden Amt in der kommunalen Verwaltung
  • Dem Jugendforum
  • Dem Aktions- und Initiativfonds

Insgesamt spielt der Begleitausschuss eine zentrale Rolle bei der Umsetzung und Gestaltung der lokalen Partnerschaft für Demokratie, indem er demokratisches Engagement fördert und die Zivilgesellschaft stärkt.

LUKA-Netzwerk

Das LUKA-Netzwerk ist ein Zusammenschluss von Fachkräften im Bereich der Jugend(sozial)arbeit in der Region Luckenwalde, Nuthe-Urstromtal und Trebbin.

  1. Entstehung und Entwicklung
  • Das Netzwerk wurde 2010 offiziell unter dem Namen LUKA gegründet.
  • Bereits vier Jahre zuvor, ab 2006, fanden erste Treffen von Luckenwalder Fachkräften zum fachlichen Austausch statt, die sich als "Sozialarbeiterstammtisch" etablierten.
  • Diese Treffen entwickelten sich stetig weiter und mündeten schließlich in der Gründung des LUKA-Netzwerks.

 

  1. Ziele und Aufgaben

Das LUKA-Netzwerk dient primär dem Austausch und der Zusammenarbeit von Fachkräften in der Jugend(sozial)arbeit. Zu den Hauptaufgaben gehören:

  • Fachlicher Austausch zwischen Sozialarbeitern und Sozialarbeiterinnen
  • Entwicklung von Konzepten für die Kinder- und Jugendarbeit
  • Koordination der Jugendsozialarbeit in der Region

 

  1. Beteiligte Akteure

Am LUKA-Netzwerk sind verschiedene Akteure beteiligt:

  • Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen aus Luckenwalde und Umgebung
  • Öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe
  • Kommunale Vertreter
  • Jugendamt

 

  1. Aktivitäten

Eine wichtige Aktivität des Netzwerks war die Erarbeitung eines Konzepts für die Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit in Luckenwalde. Dieses Konzept wurde von Netzwerkmitgliedern gemeinsam mit der Kommune und dem Jugendamt entwickelt und soll im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport beraten werden.

Das LUKA-Netzwerk stellt somit eine wichtige Plattform für die Vernetzung und Weiterentwicklung der Jugendsozialarbeit in der Region Luckenwalde dar. Es fördert den Austausch zwischen Fachkräften und trägt zur Verbesserung der Angebote für Kinder und Jugendliche bei.