Kinderschutz im Sport
Der Kreissportbund Teltow-Fläming e. V. setzt sich für die richtige Aufstellung der Sportvereine gegen Kindeswohlgefährdung, für die Schaffung von hohen Eintrittsbarrieren für mögliche Täter sowie für eine optimale Zusammenarbeit mit den Fachberatungsstellen ein.
Besonders engagierte Sportvereine zeichnen wir mit dem „Gütesiegel Kinderschutz im Sport in Teltow-Fläming“ aus.
Das Gütesiegel wird einerseits den Mitgliederservice verbessern aber andererseits auch gleichzeitig ein Aushängeschild für den Sportverein selbst sein.
Voraussetzungen zum Erlangen des Gütesiegels sind die folgenden drei Kriterien:
1. Am Kinder- und Jugendtraining beteiligte Personen erklären die Anerkennung des vereinseigenen Ehrenkodex.
2. Diese Personen gewähren dem Verein alle vier Jahre Einsicht in das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis.
3. Benennung einer vereinszugehörigen Ansprechperson zum Thema und ausfüllen der Checkliste.
Falls Sie führ Ihren Verein das Gütesiegel beantragen möchten, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Wir gratulieren folgenden Vereinen zur Auszeichnung mit dem Gütesiegel "Kinderschutz im Sport in TF" und bedanken uns für ihr Engagement in diesem Bereich:
Es ist wichtig, dass Sportvereine ein eigenes Kinderschutzkonzept haben, aus mehreren Gründen:
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Schutz vor Missbrauch und Vernachlässigung: Ein klar definiertes Kinderschutzkonzept hilft, Kinder und Jugendliche vor Missbrauch, Misshandlung und Vernachlässigung zu schützen. Es schafft ein sicheres Umfeld, in dem Kinder und Jugendliche sportlich aktiv sein können.
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Vertrauensbasis: Eltern möchten sicher sein, dass ihre Kinder in einem sicheren und geschützten Umfeld betreut werden. Ein Kinderschutzkonzept stärkt das Vertrauen der Eltern in den Verein und kann dazu beitragen, dass mehr Kinder und Jugendliche sich für den Sportverein entscheiden.
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Prävention: Durch ein Kinderschutzkonzept werden präventive Maßnahmen eingeführt, die helfen können, problematische Situationen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Dies umfasst Schulungen für Trainer und Betreuer, klare Verhaltensregeln und regelmäßige Überprüfungen.
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Rechtliche Sicherheit: Ein Kinderschutzkonzept bietet dem Verein rechtliche Sicherheit. Es stellt sicher, dass der Verein seinen Pflichten nachkommt und minimiert das Risiko von Haftungsansprüchen.
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Förderung einer positiven Vereinsatmosphäre: Ein gutes Kinderschutzkonzept trägt zu einer positiven und respektvollen Vereinsatmosphäre bei. Es zeigt, dass der Verein Verantwortung übernimmt und das Wohl der Kinder und Jugendlichen ernst nimmt.
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Fördermittel und Unterstützung: Viele Förderprogramme und Unterstützungsmaßnahmen setzen voraus, dass Vereine ein Kinderschutzkonzept haben. Ohne ein solches Konzept können wichtige finanzielle und strukturelle Unterstützungen wegfallen.
Ein Kinderschutzkonzept sollte daher als integraler Bestandteil der Vereinsarbeit betrachtet werden, um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten.
Mit diesem Ziel gehen wir in Teltow-Fläming an das Thema „Kinderschutz im Sport“ heran und streben an, mit allen Vereinen in den Dialog zu kommen. Wir sind überzeugt davon, dass eine offene Herangehensweise an die Thematik potentielle Täter abschreckt, Verdachtsfälle aufdeckt und für eine Sensibilisierung aller Beteiligten sorgt.
Das primäre Ziel ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen. Es geht aber auch um den Schutz der Übungsleiter. Es gilt der korrekte Umgang mit den jungen Nachwuchssportlern. Verdachtsmomente bei besonders engagierten Personen können schnell entstehen, diese zu entkräften kann oftmals ein großes Problem darstellen.
In Zusammenarbeit mit der Brandenburgischen Sportjugend wollen wir daher:
- Informieren
- Weiterbilden
- als Ansprechpartner zur Verfügung stehen
Die Aktualität des Themas zeigt eine Veröffentlichung der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS) in Kooperation mit der Deutschen Sportjugend. Vertiefende Informationen können auf der Internetseite der DSHS gefunden werden. Wir stellen hier den Ergebnisbericht „zur Analyse von Häufigkeiten, Formen, Präventions- und Interventionsmaßnahmen bei sexualisierter Gewalt“ vom 23.11.2016 zur Verfügung.
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs untersucht sämtliche Formen von sexuellem Kindesmissbrauch in Deutschland. Darunter fällt zum Beispiel Missbrauch in Institutionen, in Familien, im sozialen Umfeld, durch Fremdtäter oder im Rahmen von organisierter sexueller Ausbeutung.
Die Kommission soll Strukturen aufdecken, die sexuelle Gewalt in der Kindheit und Jugend ermöglicht haben und herausfinden, warum Aufarbeitung in der Vergangenheit verhindert wurde. Dabei wird die Kommission vor allem Menschen anhören, die in ihrer Kindheit von sexuellem Missbrauch betroffen waren und somit die Möglichkeit schaffen, auch verjährtes Unrecht mitzuteilen.
Grenzüberschreitungen ohne Körperkontakt beinhalten:
- sich vor Anderen ausziehen müssen
- exhibitionistische Handlungen
- sich filmen lassen müssen
- gemeinsames Anschauen von Pornos
- vom Trainer oder Anderen in der Dusche oder beim Umziehen beobachten lassen
- abwertende, anzügliche Kommentierungen des Körpers bei Jungen und Mädchen
- sexistische Witze und Sticheleien, sexualisierte Sprache
Grenzüberschreitungen mit Körperkontakt beinhalten:
- angeblich zufällige Berührungen bei Hilfestellungen zwischen den Beinen, am Po, am Busen
- Zungenküsse
- Als Pflege getarnte sexuelle Grenzüberschreitungen (z.B. Massagen)
Massive Formen sexueller Gewalt sind:
- Berührungen der Genitalien durch den Täter
- Zwang zu sexuellen Handlungen
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Nötigung
- Vaginale oder anale Penetration
- Orale, vaginale oder anale Vergewaltigung
Quelle: Broschüre „Kinderschutz im Sport“, Brandenburgische Sportjugend, S. 10
- Anhaltspunkte für eine Gefährdung werden wahrgenommen
- Kontrolle des Verdachts mit Checkliste und Prüfbogen
- bei Nichtbestätigung des Verdachts - weiter beobachten
- bei Bestätigung des Verdachts - Beratung mit dem Team und Vorgesetzten im Verein oder Verband
- Beratung mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft oder legitimierten Beratungsstelle
- wenn notwendig: Meldung des Falles an das zuständige Jugendamt - Übernahme des Falles durch Sozialarbeiter
- Erarbeitung und Einhaltung eines gemeinsamen Schutzplanes mit dem Jugendamt unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes des Kindes oder Jugendlichen
Kinderschutzfachkraft im Kreissportbund Teltow-Fläming e.V.
Fachkräfte für sportbezogene Kinder- und Jugendarbeit
Telefon: 0 33 71 - 40 47 76
Jugendamt Landkreis Teltow-Fläming
Frau Becker-Heinrich
Telefon: 0 33 71 - 6 08 35 20
Brandenburgische Sportjungend
Herr Steffen Müller
Telefon: 03 31 - 58 59 72 21
Kinder- und Jugendnotruf TF (24h kostenfrei)
Telefon: 08 00 - 4 56 78 09
Feuerwehr und Rettungsdienst
Telefon: 112
Polizei
Telefon: 110
Krankenhaus Ludwigsfelde
Telefon: 0 33 78 - 82 80
Krankenhaus Luckenwalde
Telefon: 0 33 71 - 69 90
Drogennotruf
Telefon: 0 30 - 12 37
Kindertelefon (bundesweit)
Telefon: 08 00 - 1 11 03 33
Elterntelefon (bundesweit)
Telefon: 08 00 - 1 11 05 50
zahlreiche weitere Informationen finden Sie bei uns im Servicebereich/Downloads unter "Kinschutz im Sport"