Kreissportbund Teltow-Fläming
Anerkannter träger der freien jugendhilfe gemäß § 75 sgb viii
Die Anerkennung des Kreissportbundes Teltow-Fläming e.V. als Träger der freien Jugendhilfe hat mehrere wichtige Vorteile und Funktionen:
Als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe erhält der Kreissportbund einen besonderen rechtlichen Status, der mit verschiedenen Vorteilen verbunden ist:
- Fördermöglichkeiten: Die Anerkennung ermöglicht den Zugang zu öffentlichen Fördermitteln und Zuschüssen für Jugendarbeit.
- Steuerliche Begünstigungen: Anerkannte Träger können von bestimmten steuerlichen Vorteilen profitieren.
Die Anerkennung bestätigt die fachliche Kompetenz und Qualität der Jugendarbeit des Kreissportbundes:
- Nachweis der Qualifikation: Sie belegt, dass der Kreissportbund die notwendigen fachlichen und personellen Voraussetzungen erfüllt, um einen wesentlichen Beitrag zur Jugendhilfe zu leisten.
- Qualitätsstandards: Die Anerkennung setzt voraus, dass bestimmte Qualitätsstandards in der Jugendarbeit eingehalten werden.
Als anerkannter Träger kann der Kreissportbund sein Aufgabenspektrum in der Jugendarbeit erweitern:
- Außerschulische Jugendbildung**: Der Kreissportbund kann einen wichtigen Beitrag zur außerschulischen Jugendbildung leisten.
- Vielfältige Angebote: Es können zusätzliche Angebote in Bereichen wie Jugendpolitik, Demokratieerziehung und internationale Jugendarbeit geschaffen werden.
Die Anerkennung stärkt die Position des Kreissportbundes in der lokalen Jugendarbeit:
- Interessenvertretung: Der Kreissportbund kann die Interessen der Sportjugend gegenüber Politik und Gesellschaft effektiver vertreten.
- Netzwerkbildung: Die Anerkennung erleichtert die Zusammenarbeit mit anderen Trägern der Jugendhilfe und öffentlichen Einrichtungen.
Die Anerkennung unterstreicht die Bedeutung des Sports für die Jugendarbeit:
- Ganzheitliche Entwicklung: Sport wird als wichtiges Mittel zur Förderung der persönlichen und sozialen Entwicklung junger Menschen anerkannt.
- Eigenständigkeit der Sportjugend: Die Anerkennung fördert die Selbstverwaltung und Eigenverantwortung der Jugendabteilungen in Sportvereinen.
Insgesamt ermöglicht die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe dem Kreissportbund, seine Jugendarbeit auf eine breitere und professionellere Basis zu stellen und somit einen noch wertvolleren Beitrag zur Entwicklung junger Menschen zu leisten.